Unter bestimmten Vorraussetzungen gilt ein Arbeitnehmer in einem Beschäftigungsverhältnis als versicherungsfrei oder besser freiwillig Krankenversichert. Dieses ist keinesfalls gleichbedeutend mit dem Fehlen einer Krankenversicherung, sondern im Juristendeutsch meint diese Formulierung, dass der zu Versichernde eine Wahlfreiheit erhält, wie er sich versichern will. Eine Versicherungspflicht gilt gemäß den Vorgaben des Sozialgesetzbuchs V für jeden Bürger der […]
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